VLN siegt erneut vor Gericht, NES vor mehreren Problemen

Die VLN hat sich auch im Hauptverfahren beim Landgericht Mainz gegen die NR Holding durchgesetzt - Die NES hat derweil ein multidimensionales Problem

(Motorsport-Total.com) - Alles zurück auf September 2023: Erwartungsgemäß hat die VLN, Ausrichter der Nürburgring-Langstrecken-Serie (NLS), auch im Hauptverfahren beim Landgericht Mainz Recht bekommen. Das Urteil ähnelt dem im Eilverfahren von September 2023. Es ist ein Etappensieg, denn die NR Holding muss zwangsläufig durch die nächsten Instanzen ziehen - aber nur noch, um die eigene Haut zu retten.

Titel-Bild zur News: Die NLS hat sich auch im Hauptverfahren den Zugang zum Nürburgring erkämpft

Die NLS hat sich auch im Hauptverfahren den Zugang zum Nürburgring erkämpft Zoom

"Es wurde genau das bestätigt, was im Eilverfahren entschieden wurde, nämlich dass uns der Zugang zur Strecke gewährt werden muss - für 2026 und die folgenden Jahre", sagt NLS-Chef Mike Jäger im Gespräch mit Motorsport-Total.com. (Zum tieferen Verständnis der Situation empfehlen wir die Kolumne vom Dezember 2023, die nach dem Urteil genauso aktuell ist wie damals)

Viel hat sich gegenüber dem Urteil im Eilverfahren von September 2023 nicht geändert. Der damalige Erdrutschsieg der VLN wurde bestätigt. Besonders kritisch für die NR Holding: Die Nürburgring-Nordschleife wird aufgrund ihrer Einzigartigkeit weiterhin als "Essential Facility" eingestuft.

Berufung bereits eingelegt

Das gilt sonst nur für kritische Infrastruktur wie das Bahn- oder Stromnetz und bringt weitreichende Verpflichtungen für den Besitzer mit sich. Unter anderem bedeutet das, dass er nicht alleiniger Herr im eigenen Haus ist.

Der Rauswurf der NLS aus der "Grünen Hölle" 2023 hat sich also auch im Hauptverfahren als Bumerang erwiesen. Die NR Holding hat erwartungsgemäß Berufung beim Oberlandesgericht Koblenz eingelegt. Dort hatte sie bereits zum Jahreswechsel 2023/24 Termine für ihre mittlerweile eigene Nürburgring-Endurance-Serie (NES) erstritten.

Doch im Berufungsverfahren wird es vor allem um Schadensbegrenzung gehen, insbesondere in Bezug auf das eigene Geschäftsmodell und den Passus "Essential Facility". Es ist davon auszugehen, dass die NR Holding alle weiteren Instanzen ausschöpfen wird - OLG, Bundesgerichtshof, Europäischer Gerichtshof. Eine rechtskräftige Entscheidung dürfte damit erst in den 2030er-Jahren fallen.


Fotostrecke: Streit um Langstreckensport am Nürburgring: Die Gemengelage erklärt

Eines zeigt das Urteil schon jetzt: Das "Nürburgring-Gesetz" von 2013 ist weit mehr als ein zahnloser Papiertiger. Dass das Urteil in den weiteren Instanzen vollständig gekippt wird, gilt als unwahrscheinlich. Für den Nürburgring geht es inzwischen weniger um die NLS als vielmehr um den Status als "Essential Facility".

NLS und Nürburgring: Beide profitieren voneinander

Die gemeinsame Ehe innerhalb der Vermarktungsgesellschaft VLN VV mag der Nürburgring im Frühjahr 2023 zerschlagen haben, doch auf geschäftlicher Ebene geht die Zusammenarbeit weiter. Mit der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, die zu 99 Prozent der NR Holding gehört, war die Kooperation ohnehin stets konstruktiv.

"Das klappt gut, und es gibt einen vernünftigen Austausch untereinander. Es ist immer ein Geben und Nehmen", sagt Jäger. Denn auch der Nürburgring profitiert von den Einnahmen durch die NLS.

Probleme der NES noch größer geworden

In einem weiteren Verfahren hat die NES, die nach wie vor als Rennserie ohne Rennen existiert, ein Namensproblem bekommen. Der DMV hat in seinem Verfahren gegen die NES einen Sieg errungen, weil das NES-Prädikat für seine eigene "NES 500" (National Endurance Series) geschützt ist. Die NES (Nürburgring) braucht also einen neuen Namen.

Mehrere Versuche von Motorsport-Total.com, Thomas Röpke, Referent für den Bereich Automobil-Rundstrecke, für weitere Informationen zu diesem Thema telefonisch zu erreichen, blieben unbeantwortet.

Als wären keine Rennen, eine feindlich eingestellte Motorsport-Community (solange die NLS existiert, wird die NES kaum eine Chance haben) und das Namensproblem nicht schon genug, muss die Nürburgring Endurance Serie GmbH nach dem plötzlichen Tod von Ralph-Gerald Schlüter auch noch einen neuen Geschäftsführer finden.

Einstellfahrten NES1

Die NES hat bislang lediglich an zwei Wochenenden Einstellfahrten veranstaltet Zoom

Ganz zu schweigen von Themen wie dem Finanzamt, das bei einer GmbH, die eine Rennserie veranstalten will, aber bis heute kein Rennen erfolgreich durchgeführt hat, im dritten Jahr ihres Bestehens allmählich genauer hinsehen dürfte.

Wie es mit der NES, oder wie auch immer sie künftig heißen wird, weitergeht, ist offener denn je.