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Feintuning am Reglement für 2018 und 2019
Die Grand-Prix-Kommission beschließt einige Änderungen in den Bereichen Sicherheit, Testfahrten und Wildcard-Einsätze: Airbags ab 2018 Pflicht für alle Fahrer
(Motorsport-Total.com) - Das Reglement der MotoGP wurde beim jüngsten Meeting der Grand-Prix-Kommission im Detail verändert. Beim Treffen in Motegi einigten sich die Dorna, die FIM, die IRTA, die MSMA und der Technikverantwortliche der MotoGP auf einige Änderungen, die in der kommenden Saison greifen. Es wurde aber auch mit Blick auf 2019 ein neuer Beschluss verabschiedet.
© LAT
Jeder WM-Pilot muss ab 2018 eine Lederkombi mit Airbag tragen Zoom
Wie bereits vor einem Jahr vereinbart sind Airbag-Kombis ab 2018 Pflicht. "Alle Lederkombis müssen mit Airbagsystemen ausgerüstet sein, um Verletzungen zu minimieren", heißt es im Bericht. In den vergangenen Jahren leisteten Dainese und Alpinestars Pionierarbeit. Mittlerweile gibt es aber auch Systeme, die in Lederkombis anderer Hersteller installiert werden können.
Etwas konkreter formuliert wurden auch die Regeln für Wildcard-Einsätze. Michele Pirro (Ducati) und Mika Kallio (KTM) zeigten in der laufenden Saison starke Leistungen bei ihren Gaststarts. Allzu viel ändert sich für 2018 nicht. Es sind maximal drei Motoren pro Fahrer erlaubt. Experimente wird es nicht mehr geben: "Die Spezifikation des Motors, der ECU-Hardware und der Elektronik muss dem Stand der anderen Maschinen des Herstellers entsprechen", besagt das Reglement.
"Jeder Hersteller darf maximal drei Wildcard-Einsätze pro Jahr absolvieren. Die Ausnahme sind Hersteller, die Zugeständnisse erhalten. Diese Hersteller dürfen maximal sechs Wildcard-Einsätze pro Saison absolvieren. Es darf aber nicht bei aufeinanderfolgenden Rennen gestartet werden", schreibt das Reglement vor. Ducati darf Pirro also bei maximal drei Events starten lassen. Kallio dürfte aber bei sechs Rennen fahren, da KTM neben Aprilia zu den Herstellern gehört, die Zugeständnisse erhalten.
In der kommenden Saison dürfen Honda, Yamaha, Ducati und Suzuki nach wie vor nur fünf private Testtage einlegen. In der Sommerpause darf aber nicht mehr getestet werden. Vom 16. Juli bis zum 2. August herrscht somit Testverbot. Die Testteams dürfen auf drei verschiedenen Grand-Prix-Strecken testen, aber nicht 14 vor einem Rennwochenende. Ab 2019 müssen die Teams zwei private Testtage im November nach dem Saisonfinale "aufbrauchen". Ansonsten verstreichen diese Testtage.
Die Moto2-Hersteller dürfen sich 2018 für die Zukunft rüsten. Ab 2019 wird in der mittleren Kategorie mit Triumph-Motoren gefahren. "Jeder Moto2-Chassis-Hersteller, der 2018 Teams ausrüstet, darf an maximal zehn Tagen mit dem Triumph-Motor testen. Es dürfen alle Fahrer zum Einsatz kommen. Die Anzahl der Fahrer bei den Testtagen ist nicht limitiert", heißt es im Regelbuch.