Anti-Korruptionsgesetz: Ecclestone will Teams helfen
Bernie Ecclestone hat ein Ethikkomitee ins Leben gerufen und Anti-Korruptions-Regeln eingeführt, um neuen Anti-Korruptionsgesetzen zu genügen
(Motorsport-Total.com) - Formel-1-Teams haben sich jüngst besorgt darüber geäußert, dass neue Anti-Korruptionsgesetze in Großbritannien dazu führen könnten, dass sich Marken aus dem Sport verabschieden.
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Bernie Ecclestone steht derzeit selbst im Kreuzfeuer der Kritik
Die Sorgen wurden durch die Verhaftung des früheren Risikovorstands der Bayerischen Landesbank (BayernLB) Gerhard Gribkowsky im Januar angeheizt, der angeklagt ist, angeblich 27 Millionen Pfund (rund 30,8 Millionen Euro) dafür erhalten zu haben, dass er den Wert der Formel 1 zu niedrig eingeschätzt hat, als diese 2006 an den aktuellen Besitzer, die Private-Equity-Gesellschaft CVC, verkauft wurde.
In der vergangenen Woche enthüllte Formel-1-Boss und Rechtehalter Bernie Ecclestone, dass er Geld zahlte, nachdem Gribkowsky ihm damit gedroht wurde, grundlose Anschuldigungen an Steuerbehörden in Großbritannien über seine Beziehungen zu seiner Briefkasten-Familientreuhandgesellschaft zu übermitteln.
Einige der CVC-Investoren machen sich Berichten zufolge Sorgen über die mangelnde Kommunikation der Private-Equity-Gesellschaft über die Untersuchungen im Gribkowsky-Fall.
Laut der neuen Gesetzgebung hätte Gribkowsky für diese Drohung entlassen werden können. Das neue Anti-Korruptionsgesetz ("Bribery Act") sieht zudem eine Höchststrafe von zehn Jahren Gefängnis vor.
Die Formel-1-Teams haben Sorgen darüber geäußert, dass das neue Bestechungsgesetz dazu führen könnte, dass sich Marken aus dem Sport verabschieden, da sich diese Sorgen über die Konsequenzen machen könnten, die damit verbunden sind, wenn sie ihren Kunden Hospitality-Pässe überreichen, welche sie im Rahmen ihrer Sponsoringsvereinbarungen erhalten.
Der neue Formel-1-Kodex, der seit dem 1. Juli gilt, stellt klar, dass "das Anbieten oder das Akzeptieren von Einladungen zu Mittagessen, Abendessen oder einer Sportveranstaltung generell angemessen ist, falls der Zweck in gutem Glauben eine Geschäftsbesprechung ist oder bessere Geschäftsbeziehungen fördert".