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Rückruf der WR 125 X und WR 125 R: Bei Yamaha kann der Fußbremshebel brechen
Die Rückrufwelle der vergangenen drei Jahre bei Yamaha reißt nicht ab: Zum Auftakt des neuen Jahres erwischt es die WR 125 R und WR 125 X
(Motorsport-Total.com/Auto-Medienportal) - Die Rückrufwelle der vergangenen drei Jahre bei Yamaha reißt nicht ab: Zum Auftakt des neuen Jahres erwischt es die WR 125 R und WR 125 X. Bei dem 2016 zulassungsstärksten Leichtkraftrad in Deutschland kann der Fußbremshebel brechen. Betroffen ist das Stück zwischen Ausleger und der Fußbetätigung, die im schlimmsten Fall abbrechen kann. Dort ist nicht korrekt geschweißt worden.

© Auto-Medienportal.Net/Yamaha
Yamaha WR 125 R Zoom
Es handelt sich um die Modelle des Typs DE07 mit den Fahrzeugnummern VG5DE071000020349 bis VG5DE071000020944 und VG5DE072000027932 bis VG5DE072000028630. Die Besitzer werden gebeten, sich schnellstmöglich an einen Vertragshändler zu wenden. Dort wird kostenlos ein neuer und modifizierten Fußbremshebel montiert.

